Indirekteinleiterüberwachung durch den AZV Südholstein

Alle Haushalte, Industrie- und Gewerbebetriebe, die Abwasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten, heißen Indirekteinleiter. Für Betriebe oder Einrichtungen gewerblicher Art werden spezifische Anforderungen an die Qualität des Abwassers bei Einleitung in das öffentliche Netz gestellt. Die Einhaltung der gesonderten Anforderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß den satzungsrechtlichen Vorgaben überwacht der AZV Südholstein in seinen Ortsnetzen und in den Kommunen, die die Aufgabe der Indirekteinleiterüberwachung per öffentlich-rechtlichem Vertrag an den AZV übertragen haben.

Der AZV überwacht die Einleitungen, ordnet bei Verstößen Maßnahmen an und verfolgt diese. Der AZV nimmt die Funktion der Ordnungsbehörde ein und führt ein Indirekteinleiterkataster. Die Kolleginnen und Kollegen der Indirekteinleiterüberwachung besuchen die Firmen im Verbandsgebiet und machen sich vor Ort ein Bild von den Abwasser produzierenden Prozessen. Sie stellen Fragen über besondere Einsatzstoffe, überprüfen Entsorgungsnachweise und Betriebstagebücher und beproben das Abwasser, das die Firma verlässt. Darüber hinaus unterstützt der AZV Südholstein bei Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserqualität und berät bei der Verfahrensoptimierung für Vorbehandlungsanlagen.

Die Notwendigkeit zur Überwachung der Indirekteinleiter und als Voraussetzung dafür die Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters ergibt sich aus der wasserrechtlichen Verpflichtung der Kommunen zur Abwasserbeseitigung. Es müssen u. a. die bauliche Erhaltung und Betriebssicherheit der öffentlichen Abwasseranlage, die Sicherheit des Betriebspersonals und der Schutz der Kläranlage/die Erfüllung ihrer Direkteinleiterpflichten gewährleistet sein. Um eine Beeinträchtigungen der Schutzziele zu vermeiden, ist die Indirekteinleiterüberwachung ein wichtiges Instrument, das gesetzlichen und satzungsrechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss.

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den externen Seiten des Landesportales Schleswig-Holstein:

Landesportal Schleswig-Holstein, Bereich gewerbliches Abwasser

Neuerfassung zum Indirekteinleiterkataster

Betrieb von Abscheideranlagen

Bei bestehenden Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen muss vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion inklusive Dichtheitsprüfung der zuführenden Leitungen durch einen unabhängigen und in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen durchgeführt werden.

Liste der in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen für Leichtflüssigkeitsabscheider 

Bei bestehenden Fettabscheideranlagen muss vor Inbetriebnahme und dann wiederkehrend mindestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen unabhängigen und in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen durchgeführt werden.

Liste der in Schleswig-Holstein zugelassenen Fachkundigen für Fettabscheider

Weitere Informationen und Downloads zum Thema