Was bedeutet Rückstau?

Bei einem Rückstau sammelt sich eine größere Menge Abwasser im öffentlichen Kanal an, weil es nicht weiterfließen kann. Die Ursache dafür kann ein Rohrbruch sein, bei dem Sand oder Erde in die Leitung eindringt und den Weiterfluss des Wassers aufhält. Auch bei Starkregen können Kanäle zeitweise komplett gefüllt sein, so dass sie kein weiteres Wasser aufnehmen. Ein Rückstau kann kurzzeitig auch bei Kanalreinigungsarbeiten entstehen, wenn die Leitungen mit Hochdruck gespült werden.

Das Abwasser staut sich in den Rohrleitungen auf und gelangt dabei auch wieder zurück bis zu den Anschlussleitungen, mit denen die Häuser mit der öffentlichen Kanalisation verbunden sind. In Häusern ohne Rückstausicherung kann das Wasser nun aufgrund des Wasserdrucks weiter in die hausinternen Leitungen und durch die Abflüsse ins Haus gelangen. Das Ergebnis ist eine unschöne Überschwemmung.

Grundsätzlich muss jederzeit mit einem Rückstau gerechnet werden. Die Kanalsysteme sind zwar darauf ausgelegt, dass das Wasser im Normalfall gleichmäßig abfließen kann, aus wirtschaftlichen Gründen können sie aber nicht komplett dagegen abgesichert werden. Deshalb sind hier die Hauseigentümer in der Pflicht.

Eigentümer müssen Häuser gegen Rückstau sichern

Eine Rückstausicherung schützt davor, dass Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz durch die Abflüsse ins Haus eindringt. Die Verantwortung für den Einbau und die Wartung der Rückstausicherung liegt beim Hauseigentümer. Die Betreiber von öffentlichen Kanalisationen haften nicht für die durch Rückstau entstandenen Schäden. Auch die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn keine fachgerechte Rückstausicherung vorhanden ist.

Mit der Herstellung und der regelmäßigen Wartung einer Rückstausicherung sollte eine spezialisierte Firma beauftragt werden, die die Grundstücksentwässerungsanlage fachgerecht installieren kann. Die Rechtsgrundlagen verweisen hinsichtlich der konkreten Anforderungen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.):

  • DIN 1986-100
  • DIN EN 12056
  • DIN EN 13564
  • DIN EN 12050

In Ortsnetzen, die vom AZV Südholstein betreut werden, ist die Pflicht zur Sicherung gegen Rückstau in § 18 der Ortsentwässerungssatzung festgelegt.

Satzungen AZV Südholstein

Zu beachten: die Rückstauebene

Die Rückstauebene ist die maximale Höhe, auf die sich das Wasser im gesamten Leitungssystem anstauen kann. In der Regel ist das die Straßenoberkante. Da die Leitungen der Häuser ohne Rückstausicherung – nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren – mit dem Abwasserkanal ein verbundenes Rohrsystem bilden, wird sich das Wasser bei einem Rückstau bis auf diese Ebene auch in den Hausleitungen anstauen. An der Straßenoberkante befinden sich die Zugänge zu den Schächten der öffentlichen Kanalisation („Gullys“), durch die das Wasser notfalls austreten und über die Straße abfließen würde, anstatt sich weiter anzustauen.

Alle Gebäudeteile, die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind ohne Rückstausicherung überschwemmungsgefährdet. In der Regel sind das der Keller oder tief liegende Teile des Erdgeschosses.
Beim Einbau und Anschluss einer Rückstausicherung muss genau darauf geachtet werden, welche Hausleitungen unterhalb und welche oberhalb der Rückstauebene liegen:

  • Alle Leitungen von Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden.
  • Leitungen von Abflüssen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nicht an die Rückstausicherung angeschlossen werden. Sie müssen, in normaler Fließrichtung des Wassers betrachtet, hinter der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerungsleitung angeschlossen werden. Liegen diese Leitungen vor der Rückstausicherung, droht eine Überflutung durch Abwasser aus dem eigenen Haus, das anfällt, während der Rückstau im Kanal andauert.

Verfahren zur Rückstausicherung

Rückstausicherung über eine Hebeanlage

Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, müssen durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife (führt über die Rückstauebene hinweg) gegen Rückstau aus dem Abwasserkanal gesichert werden.

Rückstauverschlüsse

In Ausnahmefällen können auch Rückstauverschlüsse verwendet werden. Diese müssen jedoch besonderen Anforderungen entsprechen und dürfen nur verwendet werden, wenn

  • ein Gefälle zum Kanal besteht,
  • die betroffenen Räume  von untergeordneter Nutzung sind, das heißt, dass bei einer Überflutung keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt werden,
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem Sanitäranlagen oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen, so dass bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.

Bei Neubauten oder in Verbindung mit Sanierungsarbeiten sollten Leitungen möglichst nicht unterhalb von Gebäuden oder in Bodenplatten angebracht werden. Stattdessen sollten sie als Sammelleitungen verlegt werden, z. B. unter der Kellerdecke.